
BERUFSBILD
Expertinnen und Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Expertinnen und Experten ASGS) sind zuständig für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Sie führen Gefährdungsermittlungen, Risikobeurteilungen sowie Beratungen durch und gewährleisten und prüfen die Rechtskonformität der getroffenen Massnahmen. Sie prägen die Präventionsarbeit im Bereich ASGS massgeblich mit, fördern die Entwicklung einer langfristigen Präventionskultur und positionieren sich als Fachexpertinnen und Fachexperten.
Sie arbeiten in Unternehmen sämtlicher Branchen und Grössen, vorzugsweise in einer Stabstelle mit fachlicher Führung, in spezialisierten Beratungsunternehmen, in überbetrieblichen ASA-Lösungen, Fachorganisationen oder bei den Durchführungsorganen (u.a. Suva, SECO und kantonale Arbeitsinspektorate).
Innerhalb des Unternehmens oder als externe Fachstelle arbeiten Expertinnen und Experten ASGS eng mit der Unternehmensleitung, der Linie, den ASGS-Akteuren sowie situativ mit den Mitarbeitenden zusammen. Bei Investitionsprojekten unterstützen sie die verantwortlichen Personen.
HÖHERE FACHPRÜFUNG
INFORMATION
Die höhere Fachprüfung «Expertin und Experte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS)» wird voraussichtlich Ende Januar 2025 das erste Mal durchgeführt. Zurzeit stehen noch keine Möglichkeiten für Vorbereitungskurse oder Prüfungsanmeldungen zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Projekt höhere Fachprüfung des Vereins ASGS werden laufend auf dieser Webseite veröffentlicht.

qUALIFIKATIONSPROFIL
Das Qualifikationsprofil (QP) der geplanten höheren Fachprüfung wurde durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt und ist nun öffentlich zugänglich. Unten aufgeführt finden Sie das QP der höheren Fachprüfung «Expertin und Experte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS)» mit Informationen zu:
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Berufsbild
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Übersicht der Handlungskompetenzen
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Anforderungsniveau A - G
Prüfungsordnung und Wegleitung an das SBFI eingereicht
Nach erfolgreicher Vorprüfung der deutschen Prüfungsordnung und Wegleitung durch das SBFI wurden die beiden Dokumente ins Französische und Italienische übersetzt. Die Prüfungsordnung und die Wegleitung sind nun in den drei Sprachen dem SBFI bzw. dessen Sprachendienst zur weiteren Prüfung vorgelegt worden.
Die Publikation im Bundesblatt ist erfolgt. Aufgrund der Nachvollziehbarkeit werden die Prüfungsordnung und die Wegleitung bis zur endgültigen Genehmigung in der Entwurf-Version aufgeschaltet bleiben.
Die erste höhere Fachprüfung wird voraussichtlich Ende Januar / Februar 2025 stattfinden.
