Neue Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master»
Mit dem 1. Oktober 2026 treten die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» in Kraft. Sie sollen Abschlüsse der höheren Berufsbildung national und international besser verständlich machen und deren hohen Praxisbezug sowie ihre Qualität stärker sichtbar machen.
Das bedeutet dies für die ASGS-Abschlüsse
Absolventinnen und Absolventen der eidgenössischen Prüfungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz können neu folgende Titelzusätze führen:
Spezialist/in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit eidgenössischem Fachausweis, Professional Bachelor
Experte/Expertin Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit eidgenössischem Diplom, Professional Master
Die bisherigen geschützten Abschlusstitel bleiben unverändert bestehen. «Professional Bachelor» und «Professional Master» werden als Ergänzung geführt und stellen keine akademischen Hochschulabschlüsse dar.
Auch bisherige Absolventinnen und Absolventen profitieren
Die neuen Titelzusätze gelten nicht nur für zukünftige Abschlüsse. Auch Personen, die ihren eidgenössischen Abschluss bereits vor dem 1. Oktober 2026 erworben haben, können den entsprechenden Titelzusatz führen.
Die Umsetzung erfolgt gemäss den Vorgaben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Weitere Informationen zur Verwendung der Titelzusätze und zu den administrativen Abläufen sind in den FAQ des SBFI zum Massnahmenpaket «Höhere Berufsbildung» verfügbar.

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